Wir freuen uns über die Neuzulassung unserer beliebten AVGS Maßnahme Gründercenter! Eine solche Neuzulassung von Maßnahmen durch eine fachkundige Stelle erfolgt regelmäßig (in diesem Fall alle 3 Jahre) und stellt sicher, dass die zugelasenen Maßnahmen dauerhaft hohen Anforderungen gerecht werden. Auf dieser Basis können z.B. die Agenturen für Arbeit auf die Leistungsfähigkeit des Anbieters vertrauen.
Hier finden Sie den Flyer zur Maßnahme.